Dienstag, 14. Mai 2024

Verlässlich, kompetent, unkompliziert…

Der Winter hält sich nicht an die österreichische Winterausrüstungspflicht

Aufgrund der aktuellen Wettervorhersage warnt der ARBÖ vor Fahrten mit Sommerreifen in höher gelegene Gebiete.

In Österreich gilt für PKW-Fahrer die sogenannte „Winterausrüstungspflicht“. „Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, muss ab 1. November auf Winterreifen umstecken. Aber auch wenn vor diesem Datum die Straßenverhältnisse eindeutig nicht mit Sommerreifen bewältigt werden können kann man vor allem versicherungsrechtlich in größte Schwierigkeiten kommen.“, fasst Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, zusammen. Da der Winter jedoch nicht daran denkt, sich an gesetzliche Fristen „made in austria“ zu halten, raten die ARBÖ-Verkehrssicherheitsexperten dringend dazu, den Hausverstand einzuschalten und bei Bedarf schon vor dem 1. November auf Winterreifen umzusatteln. „Sobald die täglichen Durchschnittstemperaturen auf 7 Grad plus fallen, ist der Wechsel auf Winterreifen zu empfehlen“, sagt Georg Ringerthaler, Betriebsleiter beim ARBÖ Salzburg.

Im Gesetz ist die neue Winterausrüstungspflicht folgendermaßen festgeschrieben: Lenker eines Pkw,  Kombi oder eines Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg dürfen gemäß § 102 Abs. 8a Kraftfahrgesetz (KFG) im Zeitraum vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Als Winterreifen gelten Schnee- und Matschreifen oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen, die über eine Profiltiefe von mindestens vier bzw. fünf Millimeter verfügen. Gesetzlich festgelegt ist eine Ausnahme für geschlossene Schnee- und Eisfahrbahnen. Dann kann man statt Winterreifen Schneeketten anlegen.

Für LKW und Busse gibt es in den Wintermonaten eine generelle Winterreifenpflicht. „Sie dürfen nur fahren, wenn sie Winterreifen auf zumindest einer Antriebsachse montiert haben“, verweist Mann auf den Unterschied zum PKW. Die Frist läuft für LKW wie bei PKW von 1. November bis 15. April, während die Busse rein rechtlich schon einen Monat früher (ab 15. März) wieder auf Sommerreifen umstecken können.

3 wichtige Tipps zum Winterreifen 

  1. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens vier Millimeter bei Reifen in Radialbauart (Gürtelreifen) aufweisen. „Abgefahrene“ Winterreifen mit einer geringeren Profiltiefe dürfen weiter verwendet werden, gelten dann jedoch als Sommerreifen.
  2. Nachschauen, wie „alt“ die neuen Reifen sind: Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche. Dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung. Weiters können durch Anfahren an Bordsteine oder Überfahren von Schlaglöchern Reifenschäden entstehen.Und hier ein spezieller ARBÖ-Tipp: Um das wahre Herstellungs-Alter der neu gekauften Reifen festzustellen: Auf jedem Reifen gibt es auf der Seitenwand ein erhabenes Oval auf dem eine vierstellige Nummer angeführt ist. „3206“ bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahr 2006 produziert wurde.
  3. Kontrollieren, welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist: Manche Autofahrer sind sich nicht immer dessen bewusst, dass man mit bestimmten Winterreifen nur gewisse Höchstgeschwindigkeiten fahren darf. Wo schauen? Auf jedem Reifenumfang gibt es eine Zahlenreihe, die wichtige Informationen enthält, auch über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die Zahlenfolge 195/50 R 15 82 P muss wie folgt interpretiert werden: Reifenbreite=195, Reifenhöhe= 50 Prozent der Reifenbreite, R=Radial, 15 Zoll für den Felgen-Durchmesser, 82 bedeutet, dass die Tragfähigkeit 475 Kilo beträgt und P bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h. M&S Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen.

    Alle Geschwindigkeitssymbole im Überblick:

    M = 130 km/h, N = 140 km/h, P = 150 km/h, Q = 160 km/h, R = 170 km/h, S = 180 km/h, T = 190 km/h, U = 200 km/h, H = 210 km/h, W = 270 km/h sowie Y = 300 km/h

ARBÖ-Mitglieder haben es leicht: Gegen einen geringen Aufpreis werden die Reifen von den ARBÖ-Profis in allen Prüfzentren professionell umgesteckt.

ARBÖ Sicherheitstipp: Ein rechtzeitiges Umstecken auf Winterreifen bringt zusätzlich zur Verkehrssicherheit auch versicherungsmäßig Vorteile: Kommt es – vor dem 1. November – mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn zu einem Unfall, wird sich die eigene Kaskoversicherung leistungsfrei erklären, da eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 61 Versicherungs-Vertrags-Gesetz vorliegt. „Grobe Fahrlässigkeit“ bedeutet in diesem Fall, dass durch die nicht den Fahrverhältnissen entsprechende Bereifung „der Eintritt eines Schadens nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist“.

Weitere Arikel aus der Sparte

Aktuelle Autotests

Aktuelle Kurzmeldungen