Freitag, 26. April 2024

Verlässlich, kompetent, unkompliziert…

Warum man den Schnee vor Fahrtantritt vom Auto entfernen sollte

Der Winter hält Österreich fest im Griff. Autofahrer müssen täglich zu Besen und Eiskratzer greifen. „Ist das Fahrzeug von Schnee und Eis bedeckt, muss der Lenker vor Fahrtantritt für ausreichenden Durchblick sorgen“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Auch seitlich und nach hinten muss die Sicht frei sein. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine saftige Strafe von bis zu 5.000 Euro. Beim Eiskratzen ist aber auch Vorsicht geboten: Wenn das „Pickerl“ beschädigt wird, sollte man für baldigen Austausch sorgen.

 

Auch wenn für eine nicht entfernte Schneehaube auf dem Autodach keine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist, sollte man das Auto vor Abfahrt unbedingt von der weißen Last befreien. „Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, können empfindliche Schadenersatzforderungen die Folge sein. Sollte es gar zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, droht ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung“, so der Experte des Mobilitätsclubs. Besonders gefährlich sind Schnee und Eisplatten auf einem Lkw – das sollten Hinterherfahrende bedenken und zur Sicherheit mehr Abstand halten.

 

Wichtig ist außerdem, vor Fahrtantritt die Kennzeichen auf ihre Lesbarkeit zu kontrollieren und – wenn notwendig – zu reinigen. „Eine Pflicht zur Unterbrechung der Fahrt, nur um sich von der Lesbarkeit der Kennzeichen zu vergewissern, sieht die heimische Behördenpraxis jedoch nicht vor“, erklärt der ÖAMTC-Rechtsexperte abschließend. „Aber zumindest vor der Abfahrt sollte man eine Reinigung durchführen.“

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