Sonntag, 5. Mai 2024

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Schwarz und Blümel verstärken Druck zur Deckelung der Mindestsicherung

Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz erhöhten heute die niederösterreichische Sozial-Landesrätin Barbara Schwarz und der Landesparteiobmann der ÖVP Wien, Stadtrat Gernot Blümel, den Druck zur Deckelung der Mindestsicherung. Diese solle für Mehrpersonenhaushalte bei 1.500 Euro liegen.

„Wir müssen die Verhältnismäßigkeit gegenüber der arbeitenden Bevölkerung wieder herstellen“, so Schwarz. Gerade bei 1.500 Euro liege für viele Kollektivverträge die Grenze zwischen Sozialleistung versus Gehalt. „Es braucht endlich wieder Gerechtigkeit für die Leistungswillen“, so auch Blümel und zitierte dazu die Kampagne der ÖVP Niederösterreich: „Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“. Beide richteten in der Pressekonferenz den Appell sowohl an die Wiener Stadtregierung als auch an Sozialminister Stöger, die Reform der Mindestsicherung anzugehen und nicht länger zu blockieren.

Blümel bedankte sich bei Landesrätin Schwarz, die als „einzige Bastion der Vernunft in der Runde der Sozialreferenten“ für die dringend notwendige Adaptierung der Mindestsicherung eintrete: „Einsam in dieser Runde, aber ich bin hundertprozentig überzeugt: Mit der vollkommenen Unterstützung der Bevölkerung im Rücken!“ Es gelte nun, die Wiener Stadtregierung zur Vernunft zu bringen. Schließlich verharre diese trotz einem völlig aus dem Ruder gelaufenem Budget in Realitätsverweigerung, so Blümel, der die Kosten der Wiener Mindestsicherung alleine für 2015 mit 544 Millionen Euro beziffert. „Übrigens in etwa derselbe Umfang, den die Neuverschuldung der Stadt Wien für 2015 ausmacht“, so Blümel.

Im Gegensatz zu Wien seien in Niederösterreich bereits viele Dinge auf den Weg gebracht worden, die auch in der „Sozialoase Wien“ dringend notwendig sind, so Schwarz. „Wir haben in Niederösterreich bereits mit der Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes auf die aktuellen Herausforderungen im Sozialbereich reagiert und den Fokus auf die Arbeitsmarktintegration der Bezieherinnen und Bezieher gezielt verstärkt. Wir in Niederösterreich setzen weiterhin auf die Deckelung des Mindestsicherungsbezuges, um das System fair und in Balance zu halten. Alleine in unserem Landesbudgetvoranschlag kam es zu einer Verdoppelung im Bereich der Mindestsicherung von 2016 auf 2017 mit einer Steigerung von 40 Millionen Euro. Wir können mit der Begrenzung des Bezugs weiterhin jene Menschen in unserem Land unterstützen, die dringend Hilfe benötigen. Wir schaffen damit aber auch Gerechtigkeit jenen gegenüber, die durch ihre Arbeit und Leistung zu unserem Sozialsystem beitragen. Auch wir bevorzugen eine bundesweit einheitliche Lösung bei der Reform der Mindestsicherung. Aber wenn der Sozialminister weiterhin nicht bereit ist, das System der Mindestsicherung zukunftsorientiert und vernünftig aufzustellen, dann werden wir in Niederösterreich unseren eigenen Weg gehen. Für uns ist klar: Leistung muss sich lohnen“, so Niederösterreichs Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz.

„Bürgerliche Sozialpolitik ist für jene da, die wollen, aber nicht können und nicht für die, die können, aber nicht wollen“, fasste Landesparteiobmann Blümel zusammen. „Denn die soziale Frage unserer Zeit ist die Frustration jener, die sich auf sich selbst verlassen. Die morgens aufstehen, hart arbeiten und am Ende des Monats gleich viel haben wie jene, die sich nur auf den Staat verlassen. Das ist nicht gerecht“, so Blümel. Deshalb sei auch die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Wien seit 2010 um 74.000 Personen und damit um 70 Prozent auf 180.000 Bezieher gestiegen. „Das passiert wenn Sozialromantik auf Realitätsverweigerung trifft. Wenn sich Wien nicht endlich bewegt, dann wird Wien zum Zielort aller Mindestsicherungsbezieher“, so Blümel mit dem Appell an den Sozialminister, nicht ewig vor Häupl in Angst zu erstarren. „Ich will nicht, dass Wien der Sozialmarkt Österreichs wird! Deshalb haben wir auch einen Initiativantrag zur Änderung des Gesetzes über die Wiener Mindestsicherung erarbeitet“, so Blümel. Neben der notwendigen Deckelung gehe es auch um die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen sowie einen Wiedereinstiegsbonus, um Arbeitsanreize zu stärken. Weiters sollen subsidiär Schutzberechtige keine Mindestsicherung, sondern weiterhin Grundversorgung beziehen und generell erst dann ein Anspruch auf Mindestsicherung bestehen, wenn über drei Jahren in das System eingezahlt worden sei. Damit solle die Mindestsicherung wieder zu dem werden, wofür sie geschaffen wurde: „Als Überbrückungshilfe zum Wiedereinstieg und nicht als dauerhaftes arbeitsloses Grundeinkommen“, so Blümel abschließend.

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