Freitag, 26. April 2024

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Die Bürokratie kostet der NÖ Wirtschaft ein Vermögen

Ecker: „Zu viel unnötige Bürokratie ist ein Bremsklotz für unsere Unternehmen und damit für den gesamten Wirtschaftsstandort.“

Allein das niederösterreichische Gewerbe und Handwerk wird durch bürokratische Verpflichtungen mit einem Aufwand von 8,4 Millionen Arbeitsstunden bzw. Kosten von 389 Millionen Euro belastet. Zu diesem Ergebnis kommt der neue „Bürokratiebelastungsindex“, den die KMU Forschung Austria im Auftrag der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ der Wirtschaftskammer Niederösterreich erstellt hat.

„Umgerechnet heißt das, dass 5.100 Vollzeitbeschäftigte in unseren Unternehmen ganzjährig voll und ganz nur mit bürokratischen Auflagen beschäftigt werden könnten“, so WKNÖ-Spartenobmann Wolfgang Ecker. „Das ist zu viel! Das muss weniger werden! Denn ein ‚zu viel‘ an unnötiger Bürokratie ist ein Bremsklotz für unsere Unternehmen und damit für den gesamten Wirtschaftsstandort.“ Legt man das Ergebnis der Bürokratiebelastung für das niederösterreichische Handwerk und Gewerbe auf die gesamte niederösterreichische Wirtschaft um, landet man im Milliardenbereich.

Ein genauer Blick in die Untersuchung der KMU Forschung Austria offenbart ein zwiespältiges Bild. Einerseits konnte seit der Premiere des Bürokratiebelastungsindex im Jahr 2016 ein Bürokratie-Abbau in mehreren Bereichen erreicht werden, wie etwa durch den Entfall von Auflagepflichten bei mehreren Gesetzen, der Verdoppelung der Wertgrenzen für die sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 auf 800 Euro, eine Reduzierung diverser Melde und Aufzeichnungspflichten oder die Anhebung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer von € 30.000 auf € 35.000.

Umgekehrt sind durch Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung oder die Belegerteilungspflicht für die Unternehmen neue bürokratische Belastungen entstanden. Im Vergleich zur Premierenuntersuchung des „Bürokratiebelastungsindex“ aus dem Jahr 2016 sind die Kosten von 330 Millionen auf 389 Millionen Euro gestiegen, der zeitliche Aufwand von 8,3 auf 8,4 Millionen Stunden. Gemessen an der gebundenen Personalkapazität ist der Anteil aber von 4,3 auf 4 Prozent gesunken. „Der zeitliche Bürokratieaufwand ist etwas gestiegen, der Anteil an der Personalkapazität aber zurückgegangen. Das heißt, dass in diesem Zeitraum die Beschäftigung stärker angestiegen ist als der Zeitaufwand für die Bürokratiebelastung“, erläutert Studienautorin Christina Enichlmair.

Alarmsignale: Kleinere stärker belastet als große Unternehmen – Externe Kosten steigen

Dazu streicht Ecker zwei besondere „Alarmsignale“ hervor: Erstens: Kleine Unternehmen sind von den bürokratischen Anforderungen deutlich stärker betroffen als größere. EPU müssen dafür 160 Arbeitsstunden im Jahr aufwenden, Unternehmen mit 1 bis 9 Beschäftigten 79 Stunden je Beschäftigten. Bei größeren Unternehmen sind es im Schnitt 43 Stunden je Beschäftigten pro Jahr. „Kleinere Unternehmen, die für die Vielfalt unserer Wirtschaft ja besonders wichtig sind, sind also überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt“, so Ecker.

Zweitens: Die externen Bürokratiekosten, also die Kosten der Unternehmen für ausgelagerte bürokratische Tätigkeiten wie etwa Lohnverrechnungen oder Steuererklärungen, steigen massiv – von 80 Millionen im Jahr 2016 auf nunmehr 122 Millionen. Ecker: „Das spricht dafür, dass die Fülle der Regelungen von den Unternehmen oft einfach nicht mehr bewältigt werden können und sie daher Hilfe von außen brauchen.“

Mit kleinen Schritten große Verbesserungen möglich

Zur Verbesserung der Situation nimmt Ecker bewusst vor allem Handlungsfelder ins Visier, wo mit vergleichsweise kleinen Schritten schon große Verbesserungen erreicht werden könnten.

⇒ Weniger Informations- und Meldeverpflichtungen

Unternehmen sind – je nach Branche – oft mit einem ganzen Wildwuchs an Informations- und Meldeverpflichtungen konfrontiert, die weiter reduziert und vereinfacht werden könnten und sollten. Problematisch in diesem Zusammenhang ist für die Unternehmen etwa auch, dass Datenerhebungsblätter relativ häufig neu gestaltet werden, wodurch sich die Unternehmen immer wieder neu orientieren müssen – oder, dass ohnedies unveränderte Daten unnötigerweise wiederholt übermittelt werden müssen. Auch Lockerungen bei Kontrollintervallen sind ohne Qualitätsverlusten möglich.

⇒ Ausbau des „Once only“ Prinzips

Unternehmen sollten bestimmte Standardinformationen den Behörden und Verwaltungen nur noch einmal mitteilen müssen. Unter Einbeziehung von Datenschutzbestimmungen und der expliziten Zustimmung der Nutzer wäre es Ämtern und Behörden der öffentlichen Verwaltung erlaubt, die Daten wiederzuverwenden und untereinander auszutauschen. Diese Daten könnten z. B. in einer Behörde zusammenlaufen und von dieser verteilt und koordiniert werden.

⇒ Mehr Praxisbezug bei Gesetzesinhalte und Gesetzesumsetzung

Im Gesetzgebungsprozess, vor allem aber auch in der konkreten Umsetzung muss weiter verstärkt auf die praxisorientierte Expertise der Wirtschaft gehört werden. Denn zu oft ist das, was am Schreibtisch ersonnen wird, zwar gut gemeint, für die betriebliche Praxis aber schlicht nicht brauchbar – vor allem auch in der Umsetzung von Gesetzen über die Verwaltung. Der Großteil der bürokratischen Gesamtbelastung für die Unternehmen resultiert nicht direkt aus den Gesetzen, sondern aus den jeweiligen Umsetzungsvorschriften und Verwaltungsverfahren.

Fazit: „Es gibt wohl kaum einen Bereich, in dem der Grundsatz ‚Weniger ist mehr‘ dermaßen stimmt wie bei der Bürokratiebelastung für unsere Betriebe. Denn weniger Bürokratie für Betriebe ist ein Turbo für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Innovation und damit für den gesamten Wirtschaftsstandort und das ganze Land“, so Spartenobmann Wolfgang Ecker.

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