Freitag, 26. April 2024

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Was man bei Autoreisen ins Ausland an Bord haben muss

Mitführpflichten im Reiseland kennen – bei Mietauto ist Lenker verantwortlich

Hierzulande sind Warnweste, Warndreieck und Autoapotheke verpflichtende Begleiter beim Autofahren. „Bei Fahrten ins europäische Ausland gelten teils abweichende Bestimmungen, die bei Missachtung hohe Strafen zur Folge haben können“, sagt  ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Daher sollte man sich vorab informieren, welche Utensilien an Bord sein müssen.“ Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos – und im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker. „Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung direkt bei der Fahrzeugübernahme zu überprüfen“, so Tauer.

Die Expertin liefert einen Überblick, welche Mitführpflichten zu beachten sind:

Warnweste: Bei Warnwesten wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass der Fahrer oder alle Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern (darunter zB. Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen und Ungarn – sowie auch in Österreich), muss jedoch nicht an eine Mitführpflicht gekoppelt sein.

Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie beispielsweise in der Türkei und in Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen, in Spanien nur für im Land gemeldete Pkw – also auch für Mietwagen.

Ersatzlampenset: In Tschechien, Kroatien, Serbien und Montenegro ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben (gilt also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten). „Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, raten wir zur Mitnahme eines Ersatzlampensets“, sagt die ÖAMTC-Expertin.

Ersatzreifen: Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray zur Grundausstattung.

Feuerlöscher: Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen. Eine Empfehlung zur Mitnahme gilt in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn.

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