Freitag, 26. April 2024

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Eine Million Förderbudget für Burgenlands Wirtschaft

Die Neudotierung des Burgenländischen Winterhandwerkerbonus ist für Spartenobmann DI (FH) Gerhard Köppel ein wichtiges Konjunktursignal.

 Der Winterhandwerkerbonus hat im Jahr 2016 mit fast 1.300 Anträgen Investitionen von 10 Millionen Euro ausgelöst. Grund genug für die Sparte Gewerbe und Handwerk, sich vehement für eine Neudotierung auch für die Wintersaison 2017 einzusetzen. Vor allem aufgrund der konjunkturellen Schwankungen im Jahr 2016 sei der Burgenländische Winterhandwerkerbonus ein wichtiger Impuls. „Es wird damit eine vierfache Win-Situation geschaffen: Nicht nur die Unternehmer profitieren, auch ihre Mitarbeiter, ebenso wie die Konsumenten und natürlich der Staat selbst“, ist Spartenobmann Gerhard Köppel überzeugt. Die Neuauflage des Burgenländischen Winterhandwerkerbonus ist auch noch unbürokratischer geworden. Auf Nachdruck der Wirtschaftskammer werden jetzt auch Barzahlungen akzeptiert, Kostenvoranschläge müssen keine eingebracht werden.

„Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist jeder zusätzliche Auftrag wichtig. Zudem hat eine Studie der Bundesinnung Bau gezeigt, dass 1 € Förderung ca. 6,5 € Investition auslöst. So werden Wachstum und Beschäftigung geschaffen, aber auch die Wertschöpfung bleibt in der Region“,  betont Spartenobmann Gerhard Köppel. „Der Handwerkerbonus ist auch eine zielführende Maßnahme gegen den Pfusch, sowohl gegen den gewerblichen Pfusch, speziell im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistung, als auch gegen den privaten Pfusch. Er ist ein Anreiz, regionale Betriebe zu beauftragen.“

Mit rund 10.300 aktiven Mitgliedern ist die Sparte Gewerbe und Handwerk die größte Sparte. „Umso erfreulicher ist es, dass jedes vierte Unternehmen der Sparte von der Fortführung dieser Maßnahme profitiert – denn etwa 2.700 Gewerbe- und Handwerksbetriebe fallen in die Förderrichtlinie“, so Köppel

Eckdaten zum Burgenländischen Winterhandwerkerbonus:

  • Gefördert werden 25 % der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal € 5.000,- (inkl. Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten)
  • Die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400,- ohne Umsatzsteuer betragen
  • Eigentümer des Wohnobjekts sowie deren nahestehenden Personen können eine Förderung beantragen – österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)

Alle Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen und Unterlagen für die Antragsstellung finden Sie unter wko.at/bgld/winterhandwerkerbonus2017

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