Freitag, 26. April 2024

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AK Niederösterreich holt 51 Mio. für die Beschäftigten

51 Millionen Euro – so viel hat die AK Niederösterreich im Vorjahr für die niederösterreichischen ArbeitnehmerInnen nach Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen gesichert. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 155.000 Beschäftigte, mehr als jedeR vierte ArbeitnehmerIn in Niederösterreich, ließen sich von der AK beraten. Besonders viele Anfragen gab es rund um Probleme im Krankenstand. Hier haben AK und ÖGB maßgebliche Verbesserungen für die Beschäftigten durchgesetzt.

Die Bandbreite der Fälle, in denen die AK Niederösterreich ihre Mitglieder vertreten hat, spiegelt die Probleme in der Arbeitswelt wieder: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen. Aber auch zum Thema Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit gibt es viele Anfragen. „Hier kommt laufend Hilfe und Unterstützung von unseren ExpertInnen, die für die Betroffenen im Einsatz stehen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Dauerthema Krankenstand: 60 Prozent für Vorgesetzte erreichbar

Das Thema Krankenstand ist in der Beratungspraxis der AK Niederösterreich zuletzt stark gestiegen. Viele Anfragen betreffen etwa das Thema Erreichbarkeit „60 Prozent der Beschäftigten sind für KollegInnen und Arbeitgeber erreichbar, wenn sie krank sind“, so Wieser.

Auch die Zahl der Krankenstandstage sei in den vergangenen Jahren gesunken. Sie liegen jährlich bei 12,5 Tagen pro Jahr und Dienstnehmer, wie aus dem Fehlzeitenreport hervorgeht. Das sind um 5 Tage weniger als noch 1980. 50 Prozent der älteren Dienstnehmer (über 50 Jahre) sind nie krank. Das zeigt also generell, wie leistungsfähig, motiviert und engagiert die Beschäftigten sind. „Wenn also jemand krank ist, gilt es für die ArbeitnehmerInnen, sich in Ruhe auszukurieren und wieder gesund zu werden“, so Wieser.

Verbesserungen bei einvernehmlichen Lösungen erreicht

Immer wieder sind die ArbeitnehmerInnen im Krankenstand mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse konfrontiert. Wird einE BeschäftigteR krank, kommt von Unternehmen das Thema einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. „So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die MitarbeiterInnen während des Krankenstandes sparen.“, schilderten AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen, abgewälzt“, so Wieser.

Damit die Beschäftigten auch unterzeichnen, sei die einvernehmliche Auflösung häufig mit der unverbindlichen Zusage verbunden, die Betroffenen nach dem Krankenstand wiedereinzustellen. Tatsächlich Rechte aus dieser Zusage einzufordern, ist jedoch äußerst schwierig.

Erfolge für ArbeitnehmerInnen

AK und ÖGB haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist. Dieser Druck hat gewirkt, mit 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam. „Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten“, so Wieser. Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für ArbeiterInnen wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von 8 Wochen erst nach 5 Arbeitsjahren. Zusätzlich bekommen Angestellte eine eigene Absicherung nach einem Arbeitsunfall, wie das bislang schon bei ArbeiterInnen der Fall war.

51 Mio. für die Beschäftigten

Tausende ArbeitnehmerInnen wandten sich im Vorjahr an die AK Niederösterreich, nachdem ihnen der Arbeitgeber zum Beispiel geleistete Überstunden nicht bezahlt hatte. In Extremfällen zahlten Arbeitgeber noch nicht mal den Grundlohn aus. 4.700 brauchten Unterstützung, nachdem ihre Firma in Insolvenz gegangen war. „Ohne unseren Rechtsschutz hätten viele Betroffene dieses Geld leider nicht bekommen“, so Thomas Kaindl.

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