Samstag, 27. April 2024

Verlässlich, kompetent, unkompliziert…

NÖ Landeskindergärten: Neuer Ferienbetrieb bringt Entlastung

LR Teschl-Hofmeister: „Mit Reduktion der Schließwochen bauen wir das VIF-konforme Betreuungsangebot in Niederösterreich aus“

Im November 2022 hat der NÖ Landtag die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die „Blau-gelbe Kinderbetreuungsoffensive“ beschlossen. „Bereits in diesem Sommer wird die erste Maßnahme aus der NÖ Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsoffensive umgesetzt. Ganz konkret werden die Schließwochen in den NÖ Landeskindergärten reduziert. Die Ausweitung der Kinderbetreuung bringt spürbare Erleichterungen für die Familien von Kindergartenkindern“, freut sich Bildungs- und Familienlandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Konkret können die Schließwochen der NÖ Landeskindergärten im Sommer von 3 auf 1 Woche reduziert werden, wenn es einen entsprechenden Bedarf an Betreuung gibt. Bis dato waren die NÖ Landeskindergärten generell in der 4. bis 6. Ferienwoche geschlossen. Nun wird diese Schließzeit auf eine Woche reduziert, wobei die Gemeinden die Schließwoche individuell festlegen. Nach der statistischen Abfrage in den Gemeinden kann festgehalten werden, dass zumeist die 5. Ferienwoche als Schließwoche gewählt wurde. Die Bedarfserhebung der Gemeinden hat ergeben, dass dennoch in mehr als 200 Gruppen in rund 180 Gemeinden in der 5. Ferienwoche für die Kinder geöffnet sein wird. In der 4. Ferienwoche wird niederösterreichweit in mehr als 550 Gruppen Kindergartenbetrieb angeboten, in der 6. Ferienwoche in mehr als 530 Gruppen.

„Mit der Reduktion der Schließtage in den Kindergärten im Sommer setzen wir am richtigen Hebel an, um den Ausbau eines VIF-konformen Betreuungsangebotes für die Familien voranzutreiben“, ist Teschl-Hofmeister überzeugt. „Bei der Umsetzung der neuen Möglichkeiten unterstützen wir die Gemeinden als Kindergartenerhalter mit einer eigenen Förderschiene für den erhöhten Personalaufwand im Sommer. Das Land NÖ stellt eine Förderung von 700 Euro pro Kindergartengruppe und Woche zur Verfügung, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist“, so die Landesrätin. „Und natürlich bestehen auch Förderschienen für Betreuungsangebote von Schulkindern: So gibt es Förderungen für die Gemeinden als Schulerhalter aus dem Bildungsinvestitionsgesetz, wenn sie an den Standorten mit ganztägiger Schulform eine Ferienbetreuung anbieten. Und auch die Förderung des Landes NÖ zur Aktion Ferienbetreuung besteht weiter, wenn Gemeinden, gemeinnützige Organisationen oder gemeinnützige Vereine in eigener Verantwortlichkeit Ferienbetreuungsangebote schaffen. Hier beträgt die Förderung maximal 250 Euro pro Gruppe pro Betreuungswoche. Für die Betreuung von Kindern mit integrativem Förderbedarf kann die Förderung um weitere 150 Euro pro Gruppe und Woche erhöht werden“, informiert Teschl-Hofmeister.

Weitere Arikel aus der Sparte

Aktuelle Autotests

Aktuelle Kurzmeldungen