Donnerstag, 25. April 2024

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NÖ Baurechtsaktion wird ab Jänner angepasst

Angekauft werden seitens des Landes grundsätzlich nur Grundstücke, deren Kaufpreis weder den ortsüblichen Verkehrswert noch den Gesamtkaufpreis von 60.000 Euro (vormals 55.000 Euro) und das Flächenausmaß von 700 Quadratmeter nicht wesentlich übersteigen. Neu hinzu kommt mit der nun beschlossenen Änderung der Richtlinien, dass ein höherer Kaufpreis von bis zu 80.000 Euro anerkannt werden kann, wenn das Grundstück die Widmung „Bauland-Kerngebiet“ aufweist oder in einer ausgewiesenen Zentrumszone liegt. In einem anschließenden Baurechtsvertrag zwischen Land und dem Bewerber/Bauberechtigten ist die Höhe des jährlich zu bezahlenden Bauzinses von einem Prozent der Anschaffungskosten geregelt. Darüber hinaus ist auch das Recht zum käuflichen Erwerb des Grundstückes festgeschrieben. Im Falle eines Erwerbs des Grundstückes durch die Baurechtsinhaber fallen abhängig vom Erwerbszeitpunkt gesondert Zinsen in der Höhe von ein, zwei oder drei Prozent der Anschaffungskosten an. Wird bei Errichtung des Eigenheims die NÖ Wohnbauförderung in Anspruch genommen und das Wohnbaudarlehen auch komplett zugezählt und abgerechnet, wird dieser Zinssatz für den Erwerb des Grundstücks nun halbiert.

„Aktuell gibt es in 235 niederösterreichischen Gemeinden Baurechtsgründe. Seit dem Beginn der Aktion im Jahr 1982 (unter dem Namen „Billige Baugründe für NÖ junge Familien“) haben 2.675 Jungfamilien bzw. Jungehepaare bzw. Alleinerzieher von dieser Aktion bereits profifiert. 560 Baurechtswerber haben zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück käuflich erworben. Diese Zahlen belegen, dass die Baurechts-Aktion eine wirksame Starthilfe für junge Häuslbauer mit Unterstützung des Landes Niederösterreich darstellt“, informiert die Landeshauptfrau.

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