„Die jetzt beschlossene Gesetzesfassung zur NoVA-Befreiung für N1 Fahrzeuge mit klareren Kriterien und einer Übergangsregelung ist für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ein bedeutender Erfolg. Unser Einsatz der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt“, freut sich Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker.
Denn der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass die NoVA-Befreiung für Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen an das unklare Kriterium der „einfachen Ausstattung“ geknüpft wird. Darüber hinaus war geplant, die bisherige Berechnungsformel für N1-Fahrzeuge ersatzlos zu streichen, und zwar ohne Übergangsregelung.
„Das hätte zur Folge gehabt, dass weiterhin NoVA-pflichtige N1-Fahrzeuge ab 1.7.2025 nach der deutlich ungünstigeren Formel für M1-Fahrzeuge berechnet worden wären, was zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt hätte“, erklären die Spartenobleute der WKNÖ, Beate Färber-Venz (NÖ Transport und Verkehr), Jochen Flicker (NÖ Gewerbe und Handwerke) und Franz Kirnbauer (NÖ Handel).
Gemeinsam mit WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker haben sich die NÖ-Branchenvertreter mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern dafür eingesetzt, dass das Kriterium „einfache Ausstattung“ im Abänderungsantrag stark eingeschränkt wird. Es gilt jetzt ausschließlich für Fahrzeuge mit offenem Aufbau (Pritschenwagen) und ausschließlich dann, wenn die Bordwand nur nach hinten klappbar ist.
„Unser Ziel war es, eine vollständige, unbürokratische NoVA-Befreiung aller N1-Fahrzeuge zu erreichen. Das haben wir zwar nicht ganz erreicht, aber dennoch sind die nun beschlossenen Änderungen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf“, betont WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker.