62 Prozent verreisen heuer, Reiseplanung gern in Eigenregie, Buchung meist online
Im Rahmen eines Pressegesprächs hat der Mobilitätsclub heute, Dienstag, die Ergebnisse seines jährlichen Reisemonitorings, das Einblicke in das Reiseverhalten und die Urlaubspläne der Österreicher gibt, präsentiert. Demnach steht heuer eine besonders starke Reisesaison bevor: „62 Prozent der Österreicher planen 2018 einen Urlaub – das sind um vier Prozent mehr als noch im Vorjahr. Die Reiselust ist also ungebrochen“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. Der Fokus der Befragung 2018 lag auf der Urlaubsorganisation: „Die Österreicher nehmen Planung und Buchung gerne selbst in die Hand. Knapp zwei Drittel der Befragten stellen sich ihre Reiseleistungen am liebsten selbst zusammen, ein Drittel bevorzugt das fertige Gesamtpaket der Pauschalreise.“ Gebucht wird vor allem online (40 Prozent der Befragten), ein Viertel kontaktiert direkt die Unterkunft und 20 Prozent gehen nach wie vor den „klassischen“ Weg über ein Reisebüro.
Österreicher von Airline-Insolvenzen unbeeindruckt – Unklarheit bei Rechtslage
Vor dem Hintergrund der Insolvenz einiger Fluglinien im vergangenen Jahr hat der Mobilitätsclub beim Reisemonitoring abgefragt, ob sich die Negativschlagzeilen auf Planung und Buchung des Urlaubs ausgewirkt haben. Das Ergebnis ist für Expertin Riedl durchaus überraschend: „Die Mehrheit lässt sich davon nicht abschrecken – nur etwa elf Prozent der Befragten ändern ihr Verhalten und fahren zum Beispiel lieber mit dem Pkw.“ Dass die Sorge über eine mögliche Insolvenz mit der Entfernung des Reiseziels zunimmt, verwundert hingegen nicht – gibt es bei Fernzielen doch kaum eine Alternative zum Flugzeug.
Unklarheit herrscht bezüglich der Rechtslage im Insolvenzfall einer Fluglinie: Was mit den gebuchten Tickets geschieht, weiß nur ein Drittel der Befragten – nämlich, dass man keinerlei Anspruch auf Kosten-Rückerstattung hat. 35 Prozent vermuten, dass man einen Teil der Kosten rückerstattet bekommt, 22 Prozent gehen davon aus, dass man im Insolvenzfall umgebucht wird. „Tatsächlich haben lediglich Pauschalreisende finanziellen Schutz bei der Insolvenz der Fluglinie. Wer seine Reise individuell zusammenstellt, bekommt die Ticketkosten nicht retour“, warnt die ÖAMTC-Touristikerin.
Badeurlaub mit Auto oder Flieger am häufigsten, Reisebudget höher: 1.073 Euro
„Im Urlaub möchte man baden, Sonne tanken, sich erholen – für mehr als die Hälfte der Reisenden ist das das Hauptmotiv“, hält Riedl fest. „Heuer fällt allerdings auf, dass mehr Österreicher Gefallen an Sport- und Abenteuerurlauben finden.“ Die Anreise erfolgt praktisch gleich häufig mit Pkw (42 Prozent) oder Flugzeug (41 Prozent).
Wohin zieht es die Österreicher? „68 Prozent der Befragten werden den Urlaub im europäischen Ausland verbringen“, weiß die ÖAMTC-Touristikerin. „Die zwei beliebtesten Destinationen Kroatien und Italien liegen heuer fast gleichauf. Auf Platz 3 und 4 folgen Spanien und Griechenland.“ Aber auch die österreichische Tourismusbranche darf sich freuen: 18 Prozent der Befragten werden in der Heimat urlauben, vorzugsweise in Kärnten und der Steiermark.
Besonders hoch im Kurs liegen längere Urlaubsreisen zwischen vier und 14 Tagen, die bei acht von zehn Befragten auf dem Programm stehen. Dennoch haben auch Kurzurlaube mit maximal drei Tagen Aufenthalt tendenziell zugelegt: 2017 planten 20 Prozent der Befragten einen Kurztrip, 2018 sind es 27 Prozent. Das Reisebudget ist 2018 mit durchschnittlich 1.073 Euro pro Person etwas höher angesetzt. Liegt das Urlaubsziel in Österreich, werden pro Person rund 500 Euro in die Hand genommen – bei Fernreisen hingegen braucht man im Schnitt etwa 1.800 Euro.

Über das ÖAMTC-Reisemonitoring
Das Reisemonitoring wird einmal jährlich durchgeführt und gibt Aufschluss über Reiseplanung und -verhalten der Österreicher. Im März und April 2018 führte das market Institut im Auftrag des ÖAMTC dafür 801 Telefon-Interviews durch. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren.
ÖAMTC: Welche Änderungen das neue Pauschalreise-Gesetz bringt
Deutliche Verbesserungen in punkto Konsumentenschutz, aber auch Stolpersteine

Am 1. Juli 2018 tritt das neue Pauschalreise-Gesetz in Kraft. Das bringt insbesondere für Online-Bucher erweiterten Schutz mit sich – und betrifft damit den überwiegenden Teil der Österreicher, wie das heute, Dienstag, vom Mobilitätsclub in einem Pressegespräch präsentierte ÖAMTC-Reisemonitoring 2018 zeigt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt: „Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte ‚Click-Through-Buchungen‘, bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden.“ Sie betont: Das neue Pauschalreisegesetz bietet Reisenden ein Plus an Rechten und Sicherheit und ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings gibt es auch einige Punkte zu beachten.“
„Bei Click-Through-Buchungen müssen die Seiten, auf denen man Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden bucht, miteinander so verlinkt sein, dass die Kundendaten weitergeleitet werden und nur eine Rechnung ausgestellt wird“, erklärt die Expertin. Ein Beispiel für eine Pauschalreise, die unter das neue Gesetz fällt: Die Online-Buchung eines Fluges über die Website der Airline, auf der unmittelbar im Anschluss die Buchung eines Autos über eine bestimmte Mietwagenfirma angeboten wird. Die erneute Eingabe der persönlichen Daten ist dafür nicht nötig. Achtung: Bucht man das von der Airline vorgeschlagene Auto erst mehr als 24 Stunden später, liegt keine Pauschalreise vor.
Neben den Click-Through-Buchungen gibt es künftig die Alternative der „verbundenen Reiseleistungen“. „Auch hier müssen mindestens zwei Leistungen kombiniert werden, die von einem Unternehmen vermittelt wurden. Allerdings werden die Kundendaten nicht automatisch übernommen, daher bestehen in diesem Fall separate Verträge mit unterschiedlichen Ansprechpartnern“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Man ist im Falle einer Airline-Insolvenz geschützt – auch hier bringt das neue Gesetz also eine Besserstellung.
Vorteile auch im Reisebüro, generell: Bei Buchung nicht nur auf Preis achten
„Wer über ein Reisebüro bucht, hat durch das neue Gesetz den Vorteil, dass das Reisebüro nun auch offizieller Ansprechpartner bei Pauschalreisen ist – nicht wie bisher nur der Reiseveranstalter“, weiß die ÖAMTC-Juristin. „Günstig sind auch die neu geregelten, umfangreichen Informationspflichten des Reisebüros – z.B. hinsichtlich möglicher Mehrkosten und Barrierefreiheit.“
„Generell sollte man sich bei der Buchung nicht nur vom günstigen Preis anlocken lassen, sondern auch andere Faktoren wie die rechtliche Absicherung berücksichtigen“, empfiehlt die Juristin. „Dazu gehört eben auch das Wissen über einen besseren Schutz im Fall von Mängeln oder Konkurs, wenn man eine Pauschalreise bucht.“
Vorsicht bei „stummer“ Zustimmung zu Änderungen, „Rügepflicht“ bei Mängeln
Das neue Pauschalreise-Gesetz bringt jedoch auch einige Stolpersteine mit sich. Kommt es vor Reisebeginn beispielsweise zu erheblichen Änderungen (z.B. Reisezeit, Unterkunft), muss der Reisende vom Veranstalter informiert werden. „Äußert sich der Reisende zu diesen Änderungen nicht, gilt das bereits als Zustimmung“, warnt Pronebner. Wissen sollte man auch, dass neuerdings die sogenannte „Rügepflicht“ gilt: Vor Ort festgestellte Mängel müssen unverzüglich bei Reiseveranstalter oder Reisebüro gemeldet werden – am besten schriftlich. „Sonst kann es sein, dass man Schadenersatzansprüche verliert“, so Pronebner. Für die Beseitigung des Mangels muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Verstreicht diese, ohne dass der Mangel behoben wurde, darf der Reisende zur Selbsthilfe greifen und vom Veranstalter die Kosten dafür verlangen.