Samstag, 21. Juni 2025

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My home is my Ladestation! Klimawende mit E-Mobilität

Der Bundesverband Elektromobilität (BEÖ) fordert einfachere Bewilligungen für Ladestationen zu Hause.

In Österreich hat sich die Anzahl der neuzugelassenen Elektroautos inklusive Plug-In-Hybriden in den ersten fünf Monaten im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres mehr als verdoppelt. Fast 90 Prozent aller Elektroautonutzer laden ihr E-Fahrzeug zu Hause, doch gerade hier gibt es Handlungsbedarf. Der Bundesverband Elektromobilität (BEÖ) fordert einfachere Bewilligungen für Ladestationen zu Hause.

Ein Elektroauto aufzuladen, ist leichter als man denkt. Man kann ein E-Fahrzeug unterwegs an einer (Schnell)Ladestation aufladen oder an einer Hochleistungs-Steckdose, genannt Wallbox, im eigenen Haus oder am Arbeitsplatz. Eine aktuelle Studie des Verkehrs Club Österreich (VCÖ) besagt, dass Österreichs Autofahrer/innen im Schnitt rund 34 Kilometer pro Tag zurücklegen. Gerade Stehzeiten eignen sich besonders gut für das Stromladen. „Fast 90 Prozent aller Elektrofahrzeuge werden derzeit zu Hause aufgeladen, weniger als zehn Prozent ‚tanken Strom’ unterwegs, knapp fünf Prozent nützen Schnell-Ladestationen“, so Jürgen Halasz, Vorstand des BEÖ. Trotzdem tauchen immer noch offene Fragen auf: Wo kann ich mein Fahrzeug aufladen? Wie viele öffentliche E-Tankstellen gibt es in Österreich? Kann ich mein Auto auch zu Hause laden?

My home is my Ladestation! Klimawende mit E-Mobilität. Fast 90 Prozent aller Ladungen erfolgen zu Hause. Weniger als 10 Prozent aller Ladungen erfolgen unterwegs, z.B. während des Einkaufs. Weniger als 5 Prozent nützen Schnell-Ladestationen bei längeren Fahrten. (Grafik: BEÖ / N. Weiser)
My home is my Ladestation! Klimawende mit E-Mobilität. Fast 90 Prozent aller Ladungen erfolgen zu Hause. Weniger als 10 Prozent aller Ladungen erfolgen unterwegs, z.B. während des Einkaufs. Weniger als 5 Prozent nützen Schnell-Ladestationen bei längeren Fahrten. (Grafik: BEÖ / N. Weiser)

Laden an der Wallbox

„In der Regel sind bestehende Elektroinstallationen im privaten Bereich nicht für das Laden von E-Fahrzeugen ausgelegt“, sagt Jürgen Halasz. Daher ist es notwendig, auf speziell abgesicherte Wallboxen umzurüsten. „Aufgrund fehlender Leerverrohrungen und entsprechender Stromleitungen stellt das Nachrüsten den privaten Betreiber vor bauliche wie juristische Herausforderungen,“ weiß der Experte zu berichten. Gerade bei Bewilligungsverfahren zu Errichtung einer Wallbox in privaten Garagen oder auf Stellplätzen fehlen klare gesetzliche Regelungen.

„So geht es neben technischen Aspekten auch um rechtliche Fragen, wie beispielsweise um die Zustimmung von Miteigentümern oder Vermietern bei baulichen Eingriffen, oder auch um den Ersatz von Aufwendungen nach Beendigung eines Mietverhältnisses“, sagt Jörg König, Rechtsexperte des BEÖ. „Die Rechtsmaterie ist relativ komplex, betrifft sie doch z.B. sowohl das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, sowie neun zum Teil sehr unterschiedliche Bauordnungen der Länder“, so der Jurist.

Dringender Handlungsbedarf

Darüber hinaus sieht BEÖ-Vorstand Jürgen Halasz auch dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Österreich (EU-Richtlinie 2014/94). „Norwegen hat vor kurzem den Ausstieg aus fossiler Energie im Verkehr bis 2025 beschlossen. Österreich muss hier rasch nachziehen“. Mit dem Ausbau der privaten und öffentlichen Ladeinfrastruktur – mit knapp 2.300 Ladestellen in ganz Österreich – unterstützen die führenden Energieversorger von Wien bis Bregenz die ambitionierten Klimaziele der österreichischen Bundesregierung. Bund, Länder, Gemeinden und die Wirtschaft sind jetzt aufgerufen, gemeinsame Lösungen zu finden, damit Österreich die Wende hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität schafft. „Wir vom BEÖ unterstützen dabei sehr gerne, sei es bei Gesetzesnovellierungen wie bei der soeben stattfindenden Mietrechtsreform oder bei der Vereinfachung von Genehmigungsprozessen,“ lautet das Angebot von Jürgen Halasz.

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