Donnerstag, 25. April 2024

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WKNÖ: „Betriebliche Kinderbetreuung kann Game-Changer sein“

Frau in der Wirtschaft NÖ zum Weltfrauentag

Eine positive Bilanz zum Weltfrauentag 2023 zieht die Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Niederösterreich, Vera Sares

„Heuer ist eine unserer langjährigen Forderungen erfüllt worden: Gemeinsam mit dem Land NÖ haben wir ein Kinderbetreuungspaket geschnürt, das den Frauen in der Wirtschaft das (Familien-)Leben erleichtern wird.“ Die Eckpunkte des Kinderbetreuungspakets sind die Schließung der Karenzlücke für Kinder zwischen 2 und 2,5 Jahren, die Reduzierung der Kindergarten-Schließtage in den Sommerferien von drei auf eine Woche und die flächendeckende Nachmittagsbetreuung.

Besonders betont Vera Sares auch die Möglichkeit zur Kinderbetreuung direkt im Betrieb: „Ein Betriebskindergarten ist oft nur für große Betriebe möglich. Aber eine Tagesmutter oder einen Tagesvater im Betrieb zu haben, die oder der die Kleinkinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch der Unternehmerinnen und Unternehmer betreut, kann ein Game-Changer sein: Für entspannteres, flexibleres Arbeiten und mehr Work-Life-Balance und Zufriedenheit für alle.“ Mehr Infos und Download der Broschüre zur betrieblichen Kinderbetreuung auf wko.at/noe/kinderbetreuung

Fast jedes zweite Unternehmen in Niederösterreich (47,1 Prozent) wird aktuell von einer Frau geführt. Frau in der Wirtschaft NÖ als Interessenvertretung der blau-gelben Unternehmerinnen setzt daher auch auf Service: Vom „Leadership-Lehrgang“ über die Webinarreihe „Gemeinsam Digital Fit“ bis zur Kampagne „g‘lernt is g‘lernt“ reicht hier das Angebot.

Service-Angebote von Frau in der Wirtschaft:

Broschüre „Die Kinder der Mitarbeiter:innen im Betrieb betreuen“
Diese Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten für Betriebe sowie speziell zum neu geschaffenen Modell der Betriebstageseltern. Hier downloaden: wko.at/noe/kinderbetreuung

Neues Handbuch zur Vereinbarkeit Familie und Beruf
Das aktualisierte Handbuch bietet ein Informations- und Serviceangebot, das kleinen und mittleren Unternehmen hilft, vom „Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit“ zu profitieren. https://www.wko.at/site/FIW/Service/familie-beruf/handbuch_vereinbarkeit_familie_beruf.pdf

Neuer Leitfaden „Betriebliche Kinderbetreuung“
Der neue Leitfaden „Betriebliche Kinderbetreuung – Tipps & Beispiele von und für Unternehmen“ gibt einen Überblick zu den vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung und hilft mit Kontaktadressen sowie Serviceangeboten weiter. Hier downloaden: https://www.wko.at/site/FIW/Service/familie-beruf/leitfaden_betrieb_kinderbetreuung.pdf

Aktuell fordert Frau in der Wirtschaft NÖ eine Erhöhung des Freibetrags für Kinderbetreuung: Dieser soll von derzeit 1.000 Euro auf mindestens 2.000 Euro und die Altersgrenze von aktuell bis zum 10. Lebensjahr auf bis zum 14. Lebensjahr erhöht werden.

Weitere Forderungen sind:

  • Senkung der Lohnnebenkosten für einen attraktiven Wirtschaftsstandort
  • Kleinstunternehmer entlasten: Der Zugang zur Kleinstunternehmerregelung ist zu erleichtern, indem der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren entfällt und nur auf Umsätze und Einkünfte abgestellt ist.
  • Vorantreiben Digitalisierung: Neben dem weiteren Ausbau des Breitbandinternets ist es enorm wichtig, die digitale Aus- und Weiterbildung zu forcieren.
  • Digitale Kompetenzen auf allen Bildungsstufen: Digitale Kompetenzen sollen in allen Bildungsstufen eingeführt bzw. ausgebaut werden. Insbesondere auch bei den Lehrberufen sollte hierauf ein zusätzlicher Fokus gerichtet werden.

Gesundheit und Versicherung

  • Sensibilisierung auf genderspezifische Medizin und Vorsorge: Vorsorge und Prävention sind allgemein zentrale Maßnahmen für Steigerung der Gesundheit, weniger und kürzere Krankenstände und spätere Pensionsantritte und weniger Frühpensionen. Z.B. Herunterbrechen des SVA-Gesundheitschecks – gendermedizinisch
  • Entfall der Beitragspflicht während Bezugs von Wochengeld bei aufrechter Gewerbeberechtigung: Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass während des Bezugs von Wochengeld bei aufrechter Gewerbeberechtigung die Beitragspflicht entfällt.

Kinder und Familie 

  • Erhöhung des Freibetrages für Kinderbetreuung: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser bewältigen zu können, ist die Ausweitung des steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuung essenziell. Auch die Erweiterung des Alters der begünstigten Kinder ist wichtig, da die Kinderbetreuung während der gesamten Schulpflichtzeit eine Herausforderung für Eltern darstellt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Eltern ist es erforderlich, dass der Freibetrag von derzeit 1.000 € auf mindestens 2.000 € und die Altersgrenze von aktuell bis zum 10. Lebensjahr auf bis zum 14. Lebensjahr erhöht werden.
  • Abschaffung der zwingenden Ruhestellung des Gewerbes bei Wochengeld und Familienzeitbonus: Die Mutter muss die Gewerbeberechtigung ruhendmelden, um Wochengeld zu beziehen. Gerade für Kleinunternehmen stellt dies eine besondere Belastung dar, wenn das Geschäft für diesen Zeitraum geschlossen werden müsste. Dasselbe Problem gilt beim Familienzeitbonus und schreckt daher viele Väter ab, in Karenz zu gehen.
  • Fallen der Zuverdienstgrenze während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes.
  • Entlastung der Unternehmen bei Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für Mitarbeiter und deren Kinder mit Entfall des Sachbezuges. Gerade, wenn sich mehrere Unternehmen in wirtschaftsstarken Gebieten zusammenschließen wollen, um im Sinne der Mitarbeiterbindung für Mitarbeiter und Kinder eine Betreuungseinrichtung zu schaffen, gilt dies nicht als Anlage des Betriebes und ein begünstigter Besuch der Kinder der Mitarbeiter wäre somit ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und wird dann als Entgeltbestandteil gewertet. Dies soll im Sinne der Entlastung der Betriebe ermöglicht werden.

Pflege 

  • Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung und Kurse.
  • Zuwendungen für Erholung der Betreuenden: Um herausfordernde Betreuungs- und/oder Pflegetätigkeiten über längere Zeiträume durchführen zu können, brauchen Betreuende entsprechende Auszeiten, etwa Erholungsaufenthalte. Diese werden auch schon von der SVA angeboten. Wichtig hierbei wären Zuwendungen für Kosten der Ersatzpflege, damit pflegende Angehörige diese Auszeiten nehmen können.

Pension 

  • Zuverdienst bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ohne PV-Beiträge: Bereits seit 2017 zahlen Versicherte, die Anspruch auf eine Alterspension haben, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen sowie das Regelpensionsalter erreicht haben, nur den halben PV-Beitragssatz. Vor dem demographischen Hintergrund und als Beitrag eines nachhaltigen Pensionssystems muss man Anreize schaffen, damit Unternehmerinnen länger im Erwerbsleben bleiben. Bereits seit längerem kann jeder Pensionist neben dem Bezug einer Alterspension – nicht bei Frühpensionen – unbegrenzt dazuverdienen. Für eine Erwerbstätigkeit neben einem Pensionsbezug müssen jedoch PV-Beiträge (und auch andere SV-Beiträge) bezahlt werden.

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