Donnerstag, 25. April 2024

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Nur wo Sturm draufsteht, darf auch Sturm drinnen sein

Je nach Witterungsverlauf produzieren Österreichs Winzer pro Saison zwischen 10 und 15 Millionen Liter gärenden Traubenmost – bekannt als Sturm.

Der fruchtig-frische Saft mit Kohlensäure und wenig Alkohol wird meist beim eigenen Heurigen, auf Bauernmärkten oder über nahe gelegene Gastronomiebetriebe verkauft. Weil das Geschäft mit der prickelnden, nur wenige Tage haltbaren Köstlichkeit durchaus lukrativ ist, kommen in Österreich jedoch auch immer wieder Getränke in den Vertrieb, die die Bezeichnung Sturm auf dem Gebinde tragen, jedoch aus dem Ausland stammen und nur mit Hilfe von Konservierungsmitteln frisch gehalten werden können.

Diesen Trittbrettfahrern schiebt die Weingesetznovelle 2016 nun einen Riegel vor. „Die Etiketten dürfen nur dann mit dem Namen Sturm gekennzeichnet sein, wenn der vergorene Saft aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet worden sind“, betont der Präsident des österreichischen Weinbauverbandes, Johannes Schmuckenschlager, gegenüber dem NÖ Wirtschaftspressedienst. Schließlich sei der Sturm eine EU-weit geschützte Marke. Auch wolle man damit ein deutliches Unterscheidungsmerkmal zu der Importware setzen, die unter Phantasienamen, wie z.B. „Herbstwind“, in manchen Handelsregalen landet. „Die Kellereiinspektoren überprüfen, ob der Sturm auch tatsächlich aus Saft von österreichischen Trauben besteht“, teilt Schmuckenschlager mit.

Aufgrund seiner rasch voranschreitenden Gärung ist der Genuss des prickelnden Traubenmosts ein kurzes Vergnügen. In der Regel gelangt Sturm ab einem Alkoholgehalt von vier Prozent in den Verkauf. Wenn sich die Gärung verzogen hat und der Saft noch trüb ist, nennt man ihn dann „Staubiger“.

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