Freitag, 29. März 2024

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NÖGKK als Vorbild: Im Einsatzfall werden Mitarbeiter vom Dienst freigestellt

NÖ Gebietskrankenkasse unterstützt Mitarbeiter, die sich bei Hilfsorganisationen engagieren

Die NÖ Gebietskrankenkasse schätzt das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter bei freiwilligen Hilfsorganisationen und greift ihnen jetzt unter die Arme. In einer Be­triebsvereinbarung regelt die NÖGKK die Teilnahme an Einsätzen und Fortbildungsein­heiten während der Dienstzeit. „Wenn die Sirene heult, muss alles schnell gehen. Um im Ernstfall keine Zeit zu vergeuden, wollten wir ein möglichst rasches Genehmigungsproze­dere festlegen“, sagte NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter bei einer gemeinsamen Presse­konferenz mit Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und NÖGKK-Direktor Günter Steindl heute in St. Pölten. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb vom Dienst freigestellt und erhalten auch für die Zeit des Einsatzes ihr Gehalt“, so der Obmann weiter.

Die neue Betriebsvereinbarung zwischen Kassenleitung und NÖGKK-Betriebsrat gilt für die freiwillige Tätigkeit in zehn Gruppen von Hilfsorganisationen. Alle Beschäftigten, die an freiwilligen Einsätzen oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, behalten den Anspruch auf ihr Entgelt. Pro Jahr ist die Summe der Einsatzzeiten auf maximal die Wo­chenarbeitszeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beschränkt.

Verantwortung für die Gemeinschaft

Damit herrsche endlich Rechtssicherheit für die Helferinnen und Helfer – aber auch für ihre Vorgesetzten, so der Obmann. Außerdem sei es der NÖ Gebietskranken­kasse als Dienstgeberin ein besonderes Anliegen, das Engagement für die Gemeinschaft zu fördern. „Beschäftigte der NÖGKK waren bei Großeinsätzen wie der Bergung der Mari­azellerbahn oder beim Jahrhunderthochwasser dabei. Aber sie retten und schützen auch tagtäglich Menschen bei Bränden, Hochwasser, Unfällen oder aus Bergnot. Dieser Einsatz für die Allgemeinheit gehört belohnt – und nicht bestraft“, so Hutter, der diese Vereinba­rung auch als Vorbild für andere Betriebe sieht: „Wir haben als soziale Krankenversiche­rung und als Unternehmen eine gewisse Verantwortung für die Gemeinschaft. Wir in der NÖGKK haben daher ein klares Regelwerk festgelegt. Diese Initiative konnte nur mit der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Vorstand der Kasse realisiert werden. Würde – wie von der Bundesregierung im Rahmen der ,Kassenreform‘ geplant – diese Mehrheit der Arbeitnehmervertreter beseitigt werden, könnten solche Initiativen leider der Vergangenheit angehören“, stellte Hutter fest.

NÖGKK als Vorbild: Motivation für andere Betriebe

Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner begrüßt die neue Regelung der NÖGKK: „Der einwöchige Sonderurlaub für Feuerwehrmitglieder im Dienste der NÖ Gebietskrankenkasse ist eine einzigartige Aktion, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Durch derartige Initiativen, die nur in Kooperation mit den Arbeitgebern möglich sind, können wir auch die Tageseinsatzbereitschaft an Wochentagen aufrechterhalten. Und immerhin rücken unsere fast 100 000 Mitglieder jährlich zu etwa 65 000 Einsätzen aus, wofür acht Millionen Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. Es würde mich freuen, wenn die Aktion der NÖ Gebietskrankenkasse den einen oder anderen Betrieb zu ähnlichen Initiativen motivieren könnte.“

NÖGKK-Obmann Hutter wies auf die enge Zusammenarbeit mit den niederösterreichi­schen Feuerwehren bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Untersuchungen für die Atemschutztauglichkeit hin und kritisierte die Einführung des Zwölf-Stunden-Tags ab 1. September: „Damit ist die freiwillige Arbeit bedroht“, gab sich Gerhard Hutter besorgt. „Arbeitern und Angestellten bleibt in Zukunft weniger Freizeit – und das werden die Hilfs­organisationen zu spüren bekommen.“

NÖGKK-Mitarbeiter sozial engagiert

NÖGKK-Direktor Günter Steindl stellte fest, dass die neue Regelung knapp vier Dutzend der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffe und verwies auf die Einzigartigkeit der NÖGKK-Betriebsvereinbarung: „Eine derartige Festlegung gibt es nur bei uns in Nieder­österreich. Die NÖGKK macht das freiwillig und will dadurch auch die Anerkennung der Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen für Menschen in Not demonstrieren.“ Steindl sprach bei der Pressekonferenz auch das weitere soziale Engagement der NÖGKK an und nannte als Beispiele kasseninterne Blutspendeaktionen und die freiwillige Mitarbeit bei der Aktion „Essen auf Rädern“ in St. Pölten.

Einsatz für Feuerwehr, Rettung und Co.: Die NÖGKK-Betriebsvereinbarung gilt für die freiwillige Mitarbeit bei folgenden Organisationen/Gruppen

  • Freiwillige Feuerwehren
  • Freiwillige Wasserwehren
  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Freiwillige Rettungsgesellschaften (wie z. B. Arbeiter-Samariter-Bund)
  • Rettungsflugwacht
  • Österreichischer Bergrettungsdienst
  • Österreichische Wasserrettung
  • Lawinenwarnkommissionen
  • Österreichische Rettungshundebrigade
  • Strahlenspür- und -messtrupps

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