Freitag, 29. März 2024

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Gelungene AUVA-Reform – Investition in die Zukunftsfähigkeit der Sozialversicherung

WKOÖ-Präsidentin Hummer: Panikmache ist nicht nachvollziehbar

„Die kürzlich präsentierte Reform der AUVA ist der gelungene Startschuss für eine umfassende Neugestaltung der österreichischen Sozialversicherungslandschaft, von der am Ende alle profitieren werden: Die Patienten und Versicherten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beitragszahler und vor allem auch unsere Kinder und Enkel, denen dadurch eine echte Perspektive im Bereich der sozialen Absicherung gegeben wird“, begrüßt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer die Reformpläne der AUVA. Wichtig war und ist – so Hummer – dass die Top-Leistungen der AUVA für Versicherte und Unternehmen erhalten bleiben, gleichzeitig aber die von allen Experten festgestellten Effizienzsteigerungsmöglichkeiten zügig gehoben werden. Genau das ist mit diesem zweifellos sehr ambitionierten, aber realistisch angelegten Reformpaket gelungen.

Der vereinbarten mittelfristigen Senkung der Unfallversicherungsbeiträge auf 0,8 Prozent – die erste Etappe erfolgt bereits 2019 – kommt für die WKOÖ-Präsidentin eine besondere Bedeutung zu: Durch die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages werden die in Österreich nach wie vor enorm hohen und vor allem beschäftigungsfeindlichen Lohnnebenkosten markant gesenkt. Da die AUVA – trotz der Tatsache, dass 90 Prozent aller Patienten in den UKH Freizeitunfallopfer sind, für die man gar nicht zuständig ist – ausschließlich von den Unternehmen finanziert wird, kommt die geplante Beitragssenkung natürlich diesen zugute. Außerdem sind die Arbeitsunfälle seit Mitte der 90er Jahre um ein Drittel  zurückgegangen, was eine Beitragssenkung nicht nur rechtfertigt, sondern geradezu logisch macht.

Die gezielte Panikmache mancher Arbeitnehmervertreter und Betriebsräte („in 4 Tagen werden Sie im UKH nicht mehr behandelt bzw. von der AUVA werden keine Renten mehr ausbezahlt“) kann Hummer überhaupt nicht nachvollziehen: „Die Reform ist auf zehn Jahre angelegt, niemand wird seinen Job verlieren, alle Standorte bleiben erhalten und Leistungen werden nicht reduziert. Die Arbeitnehmervertreter in der AUVA sowie die Gewerkschaften sind daher eingeladen, die Parteipolitik beiseite zu lassen und den Reformbeschluss am 21.8.2018 mitzutragen.“

Am Ende des Prozesses wird eine gestärkte AUVA mit konkurrenzfähigen Strukturen stehen, die sich in der österreichischen Gesundheitslandschaft anderenorts bestens bewährt haben. Nur eine auf ihr Kerngeschäft fokussierte, von unnötigem und ungerechtem Ballast befreite, gesetzliche Unfallversicherung mit einer schlanken Verwaltung garantiert auch in Zukunft Spitzenleistungen für die Menschen in diesem Land.

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