Freitag, 29. März 2024

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Gästeflugregelung neu – Aufregung in der Flugsportszene

Trotzdem dürfen viele Gäste in Österreich nicht legal fliegen!

Seit 1. März 2017 ist die lang erwartete Gäste-Flugverordnung in Kraft. Damit wird geregelt, welche ausländischen Fluglizenzen für Hänge- und Paragleiter, Fallschirme und UL-Flugzeuge in Österreich behördlich anerkannt sind.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat als Oberste Luftfahrtbehörde vor 3 Jahren den Österreichischen Aeroclub mit der Evaluierung der internationalen Fluglizenzen beauftragt. Mit der neuen Verordnung wurde das Ergebnis präsentiert. Die Verzögerung hat besonders bei den Touristikern aus den renommierten Paragleiter-Fluggebieten im Westen Österreichs für Unmut gesorgt – eben weil auf Grund der unsicheren Rechtslage in den letzten Jahren scharenweise Flugsportler aus aller Welt ausblieben und seitens der Hotellerie und der Seilbahnwirtschaft dadurch Umsatzeinbusen in Millionenhöhe reklamiert wurden.

Nun sorgt aber die restriktive, österreichische Regelung innerhalb der internationalen Flugsportgemeinschaft für großen Aufruhr. Nur einmal 20 Länder haben es in die neue Verordnung geschafft, – außer Australien kein einziges Land außerhalb von Europa. Offizielle Proteste kommen prompt aus USA, Kanada, Neuseeland, Südafrika – aber auch aus Bulgarien, Irland und Serbien. Die Liste der Beschwerdeführer wird täglich länger.

Massive Kommunikationsprobleme scheint es mit Österreich zu geben – man wurde nicht entsprechend kontaktiert, Anfragen und Informationen blieben scheinbar unbeantwortet, man fühlt sich übergangen. In den Internetforen werden schwer Vorwürfe erhoben und man regt an, ebenso restriktive auch österreichische Lizenzen im Ausland zu behandeln – der Weltflugsport-Verband FAI wird aufgefordert Sanktionen zu überlegen. Unlängst wurden gleich zwei Paragleiter-Weltmeisterschaften – um welche sich Abtenau im Salzburger Land für 2018 beworben hatten – an Montenegro und Serbien vergeben. Anna Rehrl, Flugschulleiterin: „www.fva.at“> Eigentlich verständlich – kein nationaler Delegierter wird für Österreich stimmen, wenn seinen Piloten hier das Fliegen untersagt ist. Der touristische Schaden für die Region ist enorm!

Aber auch in Österreich ist die Regelung nicht unumstritten. Die bürokratischen Erleichterungen sollten eben für Gäste (mit vorübergehendem Aufenthalt) in Österreich gelten. Erst Rahmen der Begutachtung erkannte man in der geplanten Neuregelung eine allfällige Inländer-Diskriminierung, weshalb man nun die automatische Anerkennung der in der Gästeflug-Verordnung gelisteten Fluglizenzen auf alle Piloten mit einer solchen Erlaubnis erweitert hat.

Auf Verhandlungen über die Gegenseitigkeit (Anerkennung der österreichischen Lizenzen im Ausland) – wie es das Luftfahrtgesetz eigentlich für solche Anerkennungen vorsieht – hat man verzichtet. Das heißt, dass mit der Ausbildung Ausland zusammen mit den nun anerkannten ausländischen Lizenzen in Österreich geflogen werden darf, nicht aber mit österreichischer Ausbildung und österreichischen Lizenzen im Ausland. Hier sehen sich nun die österreichischen Paragleiter-Flugschulen massiv in ihrer Existenz bedroht. Man hat der Konkurrenz aus 20 Ländern den Zugang nach Österreich verschafft, nicht aber gleichzeitig den ausgleichenden Zugang für die heimischen Kleinunternehmer in diese Länder ermöglicht.

Anna Rehrl, Obfrau des Österreichischen Flugschulverbandes: „www.fva.at „> Wir fordern rasche Ergänzungen bei den Evaluierungen ausländischer Lizenzen und sofortige Aufnahme der Verhandlungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der Lizenzen. Nur so kann die Existenz der österreichischen Flugschulen, als Teil der touristischen Infrastruktur in unseren Alpen für die Zukunft gesichert werden“.

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