Donnerstag, 25. April 2024

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AK NÖ und Land NÖ verlängern erfolgreiche Zusammenarbeit im Konsumentenschutz

Seit 17 Jahren unterstützt die Kooperation zwischen Arbeiterkammer Niederösterreich und Land NÖ die NiederösterreicherInnen in Konsumentenschutzangelegenheiten. LH-Stellvertreterin Mag. Karin Renner, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser sowie AK Niederösterreich-Direktor Mag. Joachim Preiß verlängern die erfolgreiche Zusammenarbeit und ziehen Bilanz über die letzten 5 Jahre.

Seit Gründung des Vereins „pro Konsument“ zeigt sich, dass das Thema Konsumentenschutz nicht an Brisanz verloren hat. In den letzten fünf Jahren wurden rund 76.000 KonsumentInnen beraten und unterstützt. Die Anfragen drehten sich vor allem um Finanzdienstleistungen, Wohnen, Handy und Internet. „Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Land ist die Arbeiterkammer Niederösterreich die Nummer 1 im Konsumentenschutz in Niederösterreich. Sie ist die erste Anlaufstelle, egal, wo der Schuh drückt“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Die Beratungszahlen sind tendenziell zurückgegangen – von rund 18.000 im Jahr 2012 auf rund 13.000 im Jahr 2017. Das zeigt, dass intensive Prävention und die hervorragende Kooperation mit der Arbeiterkammer Niederösterreich Früchte tragen“, freut sich LHStv. Mag. Karin Renner. Werbefahrten, die früher große Probleme bereiteten, sind inzwischen praktisch nicht mehr existent. Die Internet-Abzocke durch vermeintliche Gratisangebote ist durch die Button-Lösung (Erst durch Klicken eines Bestellknopfes mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt zahlen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung ist der Konsument an eine kostenpflichtige Bestellung gebunden) im Jahr 2014 zurückgedrängt worden.

Dafür sind die Beratungen im Wohnrecht und bei Finanzdienstleistungen gestiegen. 2017 gab es zahlreiche Anfragen zum Thema Rückzahlung von Negativzinsen. Banken müssen laut mehrerer Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH) negative Zinssätze bei Euribor bzw. Libor an Kreditnehmer weitergeben – solange die Kreditzinsen nicht unter Null rutschen. „Die AK Niederösterreich geht davon aus, dass Banken, die rechtlich unzulässig vorgegangen sind, ihre Kreditnehmer von sich aus informieren und die zu viel kassierten Zinsen automatisch bis spätestens Ende März 2018 zurückerstatten“, sagt Wieser.

Für großen Unmut bei den KonsumentInnen sorgte eine Gebühr in der Höhe von 1,95 Euro, die von der Firma Euronet für Bargeldabhebungen am Bankomat verrechnet wurde. Bei 50 Abhebungen machte das immerhin fast 100 Euro aus. Seit 13. Jänner 2018 gilt eine gesetzliche Regelung von Bankomatgebühren. „Es ist erfreulich, dass Bankomatgebühren nur mehr sehr eingeschränkt verrechnet werden dürfen. Bankomatgebühren sind nur noch zulässig, wenn sich der Konsument gegen ein Konto mit pauschalem Entgelt entschieden hat“, erklärt AK Niederösterreich-Direktor und Obmann des Vereins „pro Konsument“ Mag. Joachim Preiß. Für die Bankomatgebühr von unabhängigen Drittanbietern wie Euronet gilt: Die Hausbank muss diese Gebühren übernehmen.

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